Vertretung und Haftung der Eltern

Solange Kinder und Jugendliche ihre Rechte und Pflichten nicht allein wahrnehmen können, sind die Eltern ihre gesetzlichen Vertreter. Bei Vertragsabschlüssen von Kindern handeln daher die Eltern als Vertreter für ihre Kinder.

Eltern können im Falle eines durch ihre Kinder verursachten Schadens zur Rechenschaft gezogen werden und müssen unter Umständen Schadenersatz leisten. Dabei haften die Eltern dafür, dass sie ihre eigene Aufsichtspflicht über ihre Kinder verletzt haben.

Ausnahme: Wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben oder der Schaden auch bei angemessener Aufsicht entstanden wäre, muss kein Schadenersatz geleistet werden.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 27.07.2017 freigegeben.

zurück
Aktuelles
Vollsperrung Adolf-Kolping-Straß

Die Adolf-Kolping-Straße ist für Sanierungsarbeiten zwischen Daimlerstraße und Mozartstraße ist bis 27.07.2024 voll gesperrt.  Eine Umleitung ist ausgeschildert…

Sommerzeit ist Reisezeit!!!

Aufgrund des Wegfalls von Kinderreisepässen hat sich die Produktionszeit von normalen Reisepässen verdoppelt (von vier auf acht Wochen!). Bitte beachten Sie…

Schon gehört... Weiterer Defibrillator

Jetzt auch im Teilort Winzingen

Vollsperrung Gerbergasse und Mittelmühlgasse

im Zeitraum vom 01.07.2024 bis 02.08.2024