Erklärung der Barrierefreiheit

Die Stadt Donzdorf ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Domain https://www.donzdorf.de/.


1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG teilweise vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG      
 

  • Einige Links haben keinen zugänglichen Namen
  • Videos haben keinen Untertitel
  • Es sind Sprünge in der Überschriftenstruktur vorhanden
  • Einige Eingabefelder haben keinen zugänglichen Namen
  • Viele Buttons haben keinen zugänglichen Namen
  • Einem Element fehlt das Folgeelement
  • Viele Links haben keine Linkbeschriftungen
  • Viele Links sind kontextabhängig
  • Viele Elementbezeichnungen sind doppelt beschriftet
  • Der Textkontrast ist an vielen Stellen nicht ausreichend
  • Einige Berührungspunkte auf der Webseite sind zu klein
  • Die Breadcrumb-Navigation ist nicht in die Navigationsregionen eingeordnet
  • Es kann zu einem Fokusverlust kommen, wenn das Menü mit der ESC-Taste oder dem „X“ Symbol geschlossen wird.
  • Einige Schalter sind nicht beschriftet
  • Einige Bilder haben keinen angemessenen Alternativtext
  • Die Akkordeons auf der Domain geben keinen Zustand aus
  • Die Tabellen haben keine semantische Struktur
  • Die Slider auf der Domain haben keinen sichtbaren Schalter, der die Bewegung stoppt
  • Eine PDF-Dokumente der Seite sind nicht zugänglich

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung wurde durch eine stichprobenartige Prüfung durch Dritte nach BITV 2.0 am 27.05.2024 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 27.05.2024 überprüft.
 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Stadtverwaltung Donzdorf    
Schloss 1-4    
73072 Donzdorf         
Telefon: 07162/ 922-0           
Fax: 07162/ 922-521 
E-Mail: stadt@donzdorf.de


5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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