Aufhebung einer Adoption

Eine Adoption kann nur in Ausnahmesituationen wieder aufgehoben werden. Dies gilt beispielsweise wenn

  • die Aufhebung aus schwerwiegenden Gründen zum Wohle des Kindes erforderlich ist oder
  • wesentliche Formfehler geschehen sind.
    Beispiel: Eine der erforderlichen Einwilligungen hat nicht vorgelegen.
    In diesem Fall kann ein Aufhebungsantrag nur innerhalb einer Frist von einem Jahr, deren Beginn von der Art des Fehlers abhängt (hier: ab dem Zeitpunkt, in dem einem Elternteil bekannt wird, dass die Adoption ohne seine Einwilligung erfolgt ist) und nur innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Ausspruch der Adoption gestellt werden.

Hinweis: Auseinandersetzungen und Streit innerhalb der Familie sind in der Regel kein Grund, eine Adoption aufzuheben.

Zuständig für die Aufhebung der Adoption ist das Familiengericht, in dessen Bezirk der Annehmende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium Baden-Württemberg hat ihn am 19.06.2024 freigegeben.

zurück
Aktuelles
Vollsperrung Adolf-Kolping-Straß

Die Adolf-Kolping-Straße ist für Sanierungsarbeiten zwischen Daimlerstraße und Mozartstraße ist bis 27.07.2024 voll gesperrt.  Eine Umleitung ist ausgeschildert…

Sommerzeit ist Reisezeit!!!

Aufgrund des Wegfalls von Kinderreisepässen hat sich die Produktionszeit von normalen Reisepässen verdoppelt (von vier auf acht Wochen!). Bitte beachten Sie…

Schon gehört... Weiterer Defibrillator

Jetzt auch im Teilort Winzingen

Vollsperrung Gerbergasse und Mittelmühlgasse

im Zeitraum vom 01.07.2024 bis 02.08.2024