Bürgerschaftliches Engagement

Es gibt vielfältige Möglichkeiten, außerhalb von Beruf und Familie bürgerschaftlich aktiv zu sein und mitzumachen, beispielsweise

  • in einem Verein, einer Initiative, einem Projekt oder einer Selbsthilfegruppe,
  • im Unfall- oder Rettungsdienst oder in der freiwilligen Feuerwehr,
  • im Bereich Sport und Bewegung,
  • im Bereich Kultur und Musik,
  • im Bereich Freizeit und Geselligkeit,
  • im sozialen Bereich, im Quartier und in der Nachbarschaftshilfe,
  • im Gesundheitsbereich,
  • im Bereich Schule oder Kindergarten z. B. in der Elternvertretung,
  • in der außerschulischen Jugendarbeit oder der Bildungsarbeit für Erwachsene,
  • im Bereich Umwelt, Naturschutz oder Tierschutz,
  • im Bereich Politik und politische Interessenvertretung, z. B. in einer Partei, im Gemeinderat oder Stadtrat oder
  • im kirchlichen oder religiösen Bereich z. B. in der Kirchengemeinde, einer religiösen Organisation.

Wenn Sie sich engagieren wollen und nicht wissen, wo Sie sich einbringen können, sprechen Sie mit der Ansprechpartnerin bzw. dem Ansprechpartner für Bürgerschaftliches Engagement Ihrer Gemeinde, Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Im persönlichen Gespräch erhalten Sie gute Vorschläge für das passende freiwillige Engagement.

Tipp: Bürgerschaftlich Engagierte können sich von der Organisation, bei der Sie tätig sind, den "Engagementnachweis Baden-Württemberg" ausstellen lassen. Dadurch werden Ihre im Rahmen der freiwilligen Tätigkeit erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse sowie die jeweilige Dauer und Intensität dokumentiert.

Unfallversicherung für ehrenamtlich Tätige

Auf den Seiten der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) erhalten Sie umfangreiche Informationen zur Unfallversicherung für ehrenamtlich Tätige in Vereinen und gemeinnützigen Institutionen.

Informationen zum Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz, den das Land für bürgerschaftlich und ehrenamtlich Engagierte abgeschlossen hat, finden Sie bei der ecclesia Versicherungsdienst GmbH. Der Versicherungsschutz für bürgerschaftlich Engagierte besteht automatisch. Besteht eine anderweitig bestehende Haftpflichtversicherung, muss diese im Schadenfall zuerst vorleisten.

Freigabevermerk

17.06.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

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