Umzug

Umzugskartons stapeln sich, die Möbel sind zerlegt und verpackt, der Umzugswagen ist bestellt – und trotzdem haben Sie den Eindruck, etwas Wichtiges vergessen zu haben?

Wenn Sie umziehen und mehrere Wohnungen angemeldet haben, müssen Sie erklären, welche Wohnung Ihre Hauptwohnung und welche Ihre Nebenwohnungen sind.

Dabei ist die Hauptwohnung nicht frei wählbar, sondern die vorwiegend genutzte Wohnung, in der Sie sich im Verhältnis zu einer oder mehreren anderen Wohnungen tatsächlich am häufigsten aufhalten.

Wenn Sie verheiratet sind und nicht dauernd von Ihrer Familie getrennt leben, haben Sie Ihre Hauptwohnung in der von Ihrer Familie vorwiegend genutzten Wohnung. Das Gleiche gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Minderjährige haben ihre Hauptwohnung in der vorwiegend von den Sorgeberechtigten genutzten Wohnung.

In Zweifelsfällen gilt die Wohnung, in der Sie den Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen haben, als Hauptwohnung. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung im Inland bezeichnet.

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Aktuelles
Vollsperrung Adolf-Kolping-Straß

Die Adolf-Kolping-Straße ist für Sanierungsarbeiten zwischen Daimlerstraße und Mozartstraße ist bis 27.07.2024 voll gesperrt.  Eine Umleitung ist ausgeschildert…

Sommerzeit ist Reisezeit!!!

Aufgrund des Wegfalls von Kinderreisepässen hat sich die Produktionszeit von normalen Reisepässen verdoppelt (von vier auf acht Wochen!). Bitte beachten Sie…

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Vollsperrung Gerbergasse und Mittelmühlgasse

im Zeitraum vom 01.07.2024 bis 02.08.2024