Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts

Für die Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts sind erforderlich:

  • ein Stiftungsgeschäft, in dem die stiftende Person der Stiftung eine Satzung gibt und ihr zur Erfüllung des Stiftungszwecks ein Vermögen widmet
  • die Anerkennung der Stiftung als rechtsfähig durch die Stiftungsbehörde

Neben rechtlichen und steuerlichen Aspekten müssen Sie bei der Errichtung einer Stiftung Entscheidungen über den Zweck und die Form der zu gründenden Stiftung treffen. Dabei geht es immer darum, die optimale Umsetzung der Idee zu finden.

Erkennt die Stiftungsbehörde die Stiftung als rechtsfähig an, untersteht das der Stiftung gewidmete Vermögen nicht mehr der Dispositionsbefugnis der stiftenden Person.

Freigabevermerk

11.09.2023 Innenministerium Baden-Württemberg

Weitere Informationen

zurück
Aktuelles
Vollsperrung Adolf-Kolping-Straß

Die Adolf-Kolping-Straße ist für Sanierungsarbeiten zwischen Daimlerstraße und Mozartstraße ist bis 27.07.2024 voll gesperrt.  Eine Umleitung ist ausgeschildert…

Sommerzeit ist Reisezeit!!!

Aufgrund des Wegfalls von Kinderreisepässen hat sich die Produktionszeit von normalen Reisepässen verdoppelt (von vier auf acht Wochen!). Bitte beachten Sie…

Schon gehört... Weiterer Defibrillator

Jetzt auch im Teilort Winzingen

Vollsperrung Gerbergasse und Mittelmühlgasse

im Zeitraum vom 01.07.2024 bis 02.08.2024