Sonstige Nutzungsarten

Möchten Sie ein Grundstück nicht bebauen, sondern anders nutzen?

Dann richtet sich die Zulässigkeit nicht nach dem Baugesetzbuch, sondern gegebenenfalls nach den Vorschriften des Naturschutzrechts, des Wasserrechts oder dem Landeswaldgesetz; je nach Lage und beabsichtigter Nutzung des Grundstücks.

Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans kann eine bestehende, in der Regel landwirtschaftliche Nutzung im Rahmen des Bestandsschutzes fortgesetzt werden.

Freigabevermerk

18.01.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

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Aktuelles
Vollsperrung Adolf-Kolping-Straß

Die Adolf-Kolping-Straße ist für Sanierungsarbeiten zwischen Daimlerstraße und Mozartstraße ist bis 27.07.2024 voll gesperrt.  Eine Umleitung ist ausgeschildert…

Sommerzeit ist Reisezeit!!!

Aufgrund des Wegfalls von Kinderreisepässen hat sich die Produktionszeit von normalen Reisepässen verdoppelt (von vier auf acht Wochen!). Bitte beachten Sie…

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Vollsperrung Gerbergasse und Mittelmühlgasse

im Zeitraum vom 01.07.2024 bis 02.08.2024